Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Gebühren üblicherweise € 9,30 (Ausstellung von einer Geburtsurkunde)

Zuständig


 
Kontaktdaten von Bettina Rockenschaub
FunktionAmtsleiterin
NameBettina Rockenschaub
AdresseKaltenberg 2
4273 Kaltenberg
Telefon+43 7956 7305 2
Faxnummer+43 7956 7305 4
E-Mail (offiziell)gemeinde@kaltenberg.ooe.gv.at
E-Mail (persönlich)rockenschaub@kaltenberg.ooe.gv.at
BüroAmtsleitung

DSCN1167
Kontaktdaten von Sabine Etzlstorfer
FunktionVertragsbedienstete
NameSabine Etzlstorfer
AdresseKaltenberg 2
4273 Kaltenberg
Telefon+43 7956 7305 1
Faxnummer+43 7956 7305 4
E-Mail (offiziell)gemeinde@kaltenberg.ooe.gv.at
E-Mail (persönlich)etzlstorfer@kaltenberg.ooe.gv.at
BüroBuchhaltung